Das sagt die Norm:

Seit Januar 2005 verlangt die Regelung CE N 178/2002 des Europäischen Parlaments von den Unternehmen, die in der Lebensmittelkette arbeiten, sich mit Instrumenten auszustatten, um den Warenfluss zum Schutz des Verbrauchers zurückzuverfolgen.

Zahlreiche Lebensmittel werden nach Verarbeitungen verkauft oder verteilt, ausgehend von den Grundzutaten; der Schutz des Verbrauchers verlangt, dass die Einheiten bis zum Endprodukt zurückverfolgt werden können.

Sich dieser Norm anzupassen bedeutet auch, den Kunden Sicherheit, Qualität und Professionalität zu bieten.

 

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“Rückverfolgbarkeit: die Möglichkeit, den weg eines Lebensmittels oder einer Zutat zu rekonstruieren und zurückzuverfolgen, durch sämtliche Verarbeitungsprozeduren der Verteiler“ (Art. 3) „ Es liegt an den Operierenden des Lebensmittelsektors zu garantieren, dass in den von ihnen kontrollierten Unternehmen die Lebensmittel nach den Regeln der Produktionsvorgänge angewendet werden, in sämtlichen Phasen der Produktion , von der Verarbeitung bis zur Verteilung und zu kontrollieren, das diese Regeln eingehalten werden. Die Mitgliedsstaaten wenden des Weiteren die Sanktionen an, sollte der Fall einer Nichtbeachtung dieses Gesetzes vorliegen“ ( Art. 17) „ Die Operatoren des Lebensmittelsektors müssen dazu in der Lage sein, ihre Lieferanten des für die Weiterverarbeitung oder den Wiederverkauf bestimmten Produktes auszumachen, Zu diesem Zwecke müssen die Operatoren über ein Prozedursystem verfügen, welches es erlaubt, den kompetenten Behörden, die Informationen zu liefern, die angefragt werden.“( Art.18) Für weitere Informationen bezüglich der Regeln der Rückführbarkeit und Allergene laden Sie folgende Dokumente herunter: